"Man entdeckt keine neuen Erdteile, ohne den Mut zu haben, alte Küsten aus den Augen zu verlieren" (Andre Gide)
H O N O R A R
Kann die Beratung von einer Krankenkasse erstattet werden?
Nein, eine individuelle psychologische Beratung, aber auch eine Paarberatung kann nicht über die Krankenversicherung abgewickelt werden. Dies ist in Deutschland durch das Psychotherapeutengesetz von 1998 klar definiert: Grundsätzlich kommen die Kassen nur für die Behandlung von Krankheiten auf. Eine Hilfe bei der Überwindung sozialer Konflikte wird ausdrücklich aus dem therapeutischen Bereich ausgenommen: "Zur Ausübung von Psychotherapie gehören nicht psychologische Tätigkeiten, die die Aufarbeitung und Überwindung sozialer Konflikte oder sonstiger Zwecke außerhalb der Heilkunde zum Gegenstand haben" (PsychThG §1, Abs.3). Das bedeutet, dass die gesetzlichen und privaten Krankenkassen die von uns erbrachten Leistungen nicht erstatten. Auch Partnerschaftskonflikte gelten nicht als Gegenstand der Heilkunde (keine Krankheit!), deshalb dürfen diese auch nicht von Krankenkassen gezahlt werden.
Psychologische Berater sind in der Honorarfindung grundsätzlich frei. Wir haben uns entschieden als Grundlage unserer Honorarsätze die offiziellen Gebührenordnungen der GOP, GOÄ und GebueH heranzuziehen.