HONORAR & KOSTENERSTATTUNG 

Gesetzliche Krankenkassen

Für die Übernahme der Kosten durch eine Krankenkasse gilt es Folgendes zu beachten: Ein Coaching, aber auch eine Paarberatung, kann grundsätzlich nicht über die Krankenversicherung abgewickelt werden, da es sich hierbei nicht um eine Krankheit handelt. Nur die Kosten für eine Psychotherapie können Sie von der privaten Krankenkasse oder von Beihilfestellen erstattet bekommen. Dies ist in Deutschland durch das Psychotherapeutengesetz von 1998 klar definiert: Grundsätzlich kommen die Kassen nur für die Behandlung von Krankheiten auf.  

   

Kostenerstattung bei gesetzlich Versicherten

Wie funktioniert das Kostenerstattungsverfahren?

Das Kostenerstattungsverfahren bedeutet, dass Ihre Krankenkasse nach Antrag prüft, ob die Behandlung auch von Therapeuten übernommen werden können, die nicht direkt mit den Krankenkassen abrechnen können, jedoch eine staatliche Psychotherapiezulassung haben. Im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens stelle ich Ihnen also die Sitzungen in Rechnung, welche Sie dann bei Ihrer gesetzlichen Kasse einreichen. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten aber nur, wenn sie vor Therapiebeginn diesem Vorgehen schriftlich zugestimmt hat. Dies ist abhängig von bestimmten Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen und die Sie der Krankenkasse nachweisen müssen.

 

Wie müssen Sie also vorgehen, um diese Voraussetzungen zu erfüllen?

1.     Schritt: Kontakt mit Ihrer Krankenkasse aufnehmen

Sprechen Sie direkt mit einem Sachbearbeiter Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und lassen Sie sich erklären, wie Sie erfolgreich einen Antrag auf Kostenerstattung für Psychotherapie stellen können.

Fragen Sie, ob Ihre Krankenkasse eine "Notwendigkeitsbescheinigung" benötigt und wer sie ausstellen soll.

Die Krankenkassen verhalten sich gegenüber dem Kostenerstattungsverfahren aus Ersparnisgründen zum Teil ablehnend und werden Ihnen möglicherweise Therapeutenlisten geben oder Therapieplatzvermittlungsstellen nennen. Bleiben Die GKV kann auf Grund von §13 Abs. 3 SGBV und § 27 Abs. 1 die Kosten bei einem nicht kassenzugelassenen Heilpraktiker für Psychotherapie erstatten, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen nachweisen können. 


2. Schritt: Psychotherapeuten-Ablehnungen sammeln

Ein Gerichtsurteil (Rechtsquellen: BSG Az. 6 RKa 15/97) hat festgelegt: Die zumutbare maximale Wartezeit ist 6 Wochen bei Erwachsenen (im Einzelfall auch bis zu drei Monaten).

Bei 5 erfolglosen Anbahnungsversuchen einer Psychotherapie innerhalb dieser angemessenen Frist und in angemessener Entfernung haben Sie evtl. Anspruch auf Kostenerstattung einer außervertraglichen Psychotherapie. Mehr als 5 vergebliche Behandlungsanfragen sind aus fachlichen Gründen und im Sinne des Gebots einer humanen Krankenbehandlung nicht zumutbar.

Rufen Sie also mehrere (mindestens 5) Psychotherapeuten in Ihrer Nähe an und lassen sich von ihnen bestätigen, dass sie aufgrund mangelnder Kapazitäten in nächster Zeit (innerhalb von 6 Wochen) keine Psychotherapie beginnen können.
Lassen Sie sich das entweder schriftlich bestätigen oder dokumentieren Sie die Telefonate (Notizen über Datum, Uhrzeit und Ergebnis der Telefonate mit den Vertragspsychotherapeuten/-innen).


3. Schritt: Dringlichkeitsbescheinigung

Dies erfordert einen Besuch bei Ihrem Hausarzt oder Psychiater/Nervenarzt. Bitten Sie Ihren Arzt darum, dass er Ihnen in einer kurzen schriftlichen Stellungnahme die Dringlichkeit einer psychotherapeutischen Behandlung bescheinigt.


4. Schritt: Psychotherapieantrag stellen

Wenn alle Unterlagen beisammen sind, stellen Sie einen formlosen schriftlichen "Antrag auf Kostenerstattung für Psychotherapie", in dem Sie auf Ihre Belege verweisen, dass zur Zeit in Ihrer Nähe kein Psychotherapiebeginn möglich ist, dass aber in meiner Praxis die Behandlung sofort beginnen kann. Beantragt wird in dem Schreiben an die Krankenkasse die "Bewilligung außervertraglicher probatorischer Sitzungen und einer Psychotherapie bei Dr. Jürgen Kiechle, Heilpraktiker für Psychotherapie". Dem Antrag fügen Sie die Dringlichkeitsbescheinigung (siehe oben) bei.
Die Krankenkasse wird Ihnen oder mir - nach den Probesitzungen ("probatorischen Sitzungen") - mitteilen, dass ich Ihren Antrag auf Bewilligung einer Psychotherapie begründen soll. Ich werde dann die geplante Psychotherapie in einem "Bericht an den Gutachter" begründen und zusammen mit dem Konsiliarbericht an Ihre Kasse schicken.
Die Behandlung beginnt, wenn Ihre Krankenkasse die Übernahme der Kostenzusichert. Bei Fragen vorab stehe ich Ihnen hierzu jederzeit gern zur Verfügung.

 

Private Krankenkassen und Beihilfestellen

 

Aus Ihrem Vertrag mit der Krankenkasse ersehen Sie, ob und in welchem Umfang Heilpraktikerleistungen übernommen werden. Leistungen für Psychotherapie nehmen hier oft eine Sonderstellung ein. Sollte Ihre Krankenkasse die Heilpraktikerkosten auch für Psychotherapie übernehmen, bzw. bezuschussen, erhalten Sie in der Regel ein Antragsformular, welches vor Behandlungsbeginn zur Genehmigung eingereicht werden muss. Sollten die Kosten übernommen werden, bezuschusst die Kasse die Kosten nach der gesetzlichen Gebührenordnung für Heilpraktiker. Evtl. anfallende Mehrkosten müssen von Ihnen selbst getragen werden.  

 

  • Die Abrechnung bei einem Coaching, einer Psychotherapie (als Selbstzahler) oder einer Supervision erfolgt auf Basis folgender Tabelle (1€/Min.).
  • Die Abrechnung bei einer Psychotherapie für Privatpatienten erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten bei Privatbehandlung (GOP) - je nach Tarif. Wenn Sie eine Bezuschussung oder Erstattung bei Ihrer privaten Krankenkasse erwirken wollen, erhalten Sie eine gesonderte Rechnung, die Sie bei Ihrer Versicherung dann einreichen können. Die Bezuschussung oder Erstattung zu erwirken obliegt Ihrer Eigeninitiative.

 

Es besteht die Möglichkeit, Heilpraktikerkosten im Rahmen der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen.

Auch eine zinslose Ratenzahlung ist bei uns selbstverständlich möglich. 



Min



Einzelberatung/-therapie (Psychotherapie,
Coaching, Supervision)


60 Minuten
60,00 €

Einzelberatung/-therapie (Psychotherapie, Coaching, Supervision)



75
Minuten
75,00 €

Einzelberatung/-therapie (Psychotherapie, Coaching, Supervision)

90
Minuten
90,00 €


Paarberatung (Ehe-/
Beziehungsberatung)


60 Minuten
80,00 €

Paarberatung (Ehe-/
Beziehungsberatung)


90 Minuten
95,00 €

Telefonberatung





1€/Min.

Finanzschwache
Klienten (Arbeitslosengeldempfänger, BAföG-Empfänger etc.)


60 Minuten

Hier gilt eine Sonderregelung. Bitte fragen Sie uns!







Falls Ihre Versicherung oder andere Kostenträger die Behandlungskosten nicht erstatten, steht es Ihnen frei zu entscheiden, ob Sie die Kosten im Interesse Ihrer eigenen Gesundheit einbringen wollen.