Privatpraxis für Psychotherapie, Coaching & Supervision

                                                                                            



Honorar

Honorar Psychotherapie
Beratung/Coaching/Paarberatung
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PSYCHOTHERAPEUTISCHE HEILPRAKTIKERKOSTEN STEURLICH ABSETZEN
Wenn Ihre Krankenkasse oder Beihilfe psychotherapeutische Krankheitskosten nur zum Teil oder überhaupt nicht erstattet, können Sie die Kosten in der Steuererklärung als „außergewöhnliche Belastung“ ansetzen.

Berufliches Coaching können Sie evtl. ebenfalls als "Werbungskosten" steuerlich geltend machen. Fragen Sie hierzu Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater.

Bei sog. "Härtefällen" (z.B. Auszubildende, Studenten, Arbeitslose) kann eine individuelle Einzelregelung getroffen werden, da wir am Projekt "Soziales Honorar" durch den VFP-Verband mitmachen. Bitte sprechen Sie uns darauf an!